Wir würden uns freuen, Sie in unserem Verein als neues Mitglied begrüßen zu dürfen. Auch in Zukunft werden wir uns bemühen, eine familienfreundliche Beitragsgestaltung beizubehalten, so wie Sie es zu Recht von uns erwarten dürfen.
Die Monatsbeiträge werden quartalsweise jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres abgebucht. Die Mandatsreferenz bei der Abbuchung ist die Mitgliedsnummer.
Status | Beitrag |
Schüler bis 14 Jahre | 08,50€ |
Schüler ab 15 J. / Azubi / Student | 11,00€ |
Erwachsene Alle Sportsparten |
19,00€ |
Ehepaare Alle Sportsparten | 29,00³ |
Erwachsene (nur Elternhockey oder Bogensport oder Tennis) |
15,50€
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Ehepaare (nur Elternhockey oder Bogensport oder Tennis) |
27,00€
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Familienbeitrag | 35,00€ |
Passive Mitglieder bis 18 Jahre | 04,50€ |
Passive Mitglieder über 18 Jahre | 07,50€ |
Partnerbeitrag analog zu den Beiträgen für Ehepaare |
Mitglieder, die nur Tennis spielen, zahlen in den Wintermonaten (Oktober bis März) lediglich passiven Mitgliedsbeitrag (Familienbeitrag Tennis 17,50 Euro).
Ausnahmen bzw. abweichende Regelungen kann der Vorstand in begründeten Fällen auf Antrag hin beschließen.
Aktive jugendliche und erwachsene Mitglieder von 15 – 70 Jahre leisten 7 Arbeitsstunden jährlich, die auch mit 20 €/Std. abgegolten werden können.
Möglichkeit der „Partner-Mitgliedschaft“ in Kurzform
Finden und überzeugen Sie als erwachsenes Mitglied einen Erwachsenen, dem Verein als aktives Mitglied beizutreten. Beide kommen daraufhin in den Genuss eines ermäßigten Beitrages, solange auch beide Mitglied des Vereins sind.
Information zur Übernahme von Kosten für soziale und kulturelle Teilhabe:
Übernommen werden können z.B. Beiträge oder Gebühren für die Teilnahme an den sozialen und kulturellen Angeboten, soweit 10 Euro monatlich nicht überschritten werden. Dies können unter bestimmten Voraussetzungen auch die Mitgliedsbeiträge beim Itzehoer Hockey-Club sein. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die z.B. Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz oder einen Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, können den Gutschein beim zuständigen Leistungsträger (z.B. Jobcenter/Sozialamt) beantragen.
Die Kinder/Jugendlichen erhalten bei Vorlage der Voraussetzungen vom zuständigen Leistungsträger einen Gutschein. Dieser Gutschein kann auch beim IHC abgegeben werden und wird „quasi als Zahlungsmittel“ von uns entgegengenommen.